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Externer Abfallbeauftragter

G4S bietet Ihnen kompetente Beratung durch erfahrene Abfallbeauftragte in allen abfallwirtschaftlichen Fragen, um schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie die Umwelt zu vermieden bzw. möglichst gering zu halten.

Für Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ein Abfallbeauftragter zu bestellen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sowohl vorsorglich als auch nachhaltig mit Abfällen umgegangen wird. Dadurch werden schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie deren Umwelt vermieden bzw. möglichst gering gehalten werden. Ebenso sind die Luftschadstoffe und klimarelevanten Gase so gering wie möglich zu halten und nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerungen keine Gefährdungen für nachfolgende Generationen darstellt. Die Schonung der Ressourcen schont nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihre Ausgaben.

Durch die regelmäßige Betreuung und Beratung Ihres Betriebes durch unsere Abfallbeauftragte erlangen Sie nicht nur Kenntnis über Risiken in Ihrem Unternehmen, sondern auch Lösungsvorschläge für Optimierungen und eine möglichst sinnvolle Umsetzung von Maßnahmen.

Durch unsere gut und vielseitig ausgebildeten Abfallbeauftragten können wir Ihnen viele Leistungen in Zusammenhang mit anderen Beauftragten sowie ArbeitnehmerInnenschutz „aus einer Hand“ anbieten.


Die Auslagerung des Abfallbeauftragten hat für Sie einige wesentliche Vorteile:

  • Externe Abfallbeauftragte haben keine anderen Tätigkeiten in Ihrem Betrieb, dadurch kann der Abfallbeauftragte ausreichend Zeit investieren.
  • Ausfall von Personal kann durch einen Pool von Abfallbeauftragten leicht abgefedert werden.
  • Für diverse Fachliteratur, Lehrmaterial oder Fort- und Weiterbildung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
  • Es entstehen keine innerbetrieblichen Konflikte durch Aufdeckung von etwaig vorhandener Missständen.

Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen werden von unseren Abfallbeauftragten nachstehende Leistungen standardmäßig erbracht:

  • Beratung in allen Fragen der abfallrechtlichen Vorschriften
  • Beratung in allen abfallwirtschaftlichen Fragen
  • Beratung in allen Fragen der abfallrechtlich beruhenden Bescheide bei der Planung
  • Beratung und Unterstützung im Aufbau einer sinnvollen Organisation der abfallrechtlichen Vorschriften
  • Beratung abfallwirtschaftlicher Aspekte bei der Materialbeschaffung
  • Kontrolle und Fortschreibung des bestehenden Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Unterstützung bei Konzepten zur Abfallvermeidung
  • Beratung in der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen
  • Beratung in Zusammenhang mit Recyclingmöglichkeiten
  • Beratung bei der Beseitigung von Abfällen

Wenn Sie sich ebenso wenig wie wir mit „Standardlösungen“ zufrieden geben, können wir Ihnen gerne auch zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerschutz bzw. Abfall-beauftragten anbieten.

  • Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (bei mehr als 20 Mitarbeitern erforderlich)
  • Aufbereitung und Darstellung der Kosten für die Abfallbehandlung
  • Aufbereitung und Darstellung der Erlöse der Altstoffe
  • Spezialseminare
  • Sicherheitsfachkraft
  • Arbeitsmedizinische Betreuung *)
  • Strahlenschutzbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter
  • Laserschutzbeauftragter
  • Aktualisierung bzw. Erstellung von Brandschutzplänen
  • Aktualisierung bzw. Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Ausbildungen im Bereich Brandschutz gemäß TRVB O 117*) (z. B. Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter, nutzungsbezogene Seminare, technikbezogene Seminare)
  • Ausbildungen im Bereich Arbeitssicherheit *) (z. B. Ersthelfer, Sicherheitsvertrauenspersonen)
  • Sonstige Fachleute *)

*) Durchgeführt in Kooperation mit G4S Subunternehmern/Partnern

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