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Sicherheitsvertrauensperson SVP

ArbeitgeberInnen müssen in Betrieben oder Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in ausreichender Anzahl bestellen.

ArbeitgeberInnen müssen in Betrieben oder Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) in ausreichender Anzahl bestellen und dem Arbeitsinspektor melden.
Zu den wichtigsten Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson gehört die Vertretung, Information, Beratung und Unterstützung der ArbeitnehmerInnen und der Belegschaftsorgane in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Ebenfalls zu den Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson zählt die Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber den ArbeitgeberInnen, zuständigen Behörden und sonstigen Stellen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (in Abstimmung mit dem/der Betriebsrat/Betriebsrätin). Sicherheitsertrauens- personen werden für eine Dauer von 4 Jahren bestellt. Die Bestellung erfolgt durch die ArbeitgeberInnen in Abstimmung mit den zuständigen Belegschaftsorganen. 
Zur Ausübung der Tätigkeit ist gemäß SVP-VO eine Schulung im Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten erforderlich.
In dieser 3-tägigen Ausbildung vermitteln wir Ihnen in anschaulicher und verständlicher Weise das Hilfswerkzeug zur Ausübung dieser wichtigen betrieblichen Tätigkeit.

 

Zielgruppe

Personen die als Sicherheitsvertrauenspersonen für Ihre Betriebe tätig sind/werden.

Inhalte

  • Aufgaben der Sicherheitsvertrauenspersonen
  • Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Rechtsposition im ArbeitnehmerInnenschutz
  • Berufskrankheiten
  • ArbeitnehmerInnenschutzrecht:
    • Rechte und Pflichten der Sicherheitsvertrauensperson
    • Gefahrenermittlung
    • Gefahrenbeurteilung
    • Präventivdienste
  • Wichtige Verordnungen zum ASchG
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Die Arbeitsinspektion
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Psychologische Grundlagen
  • Fallbeispiele aus der Praxis

(Ausbildungsinhalt gem. SVP-VO)

Voraussetzungen

Vollendetes 18. Lebensjahr

Dauer

3 Tage (24 Unterrichtseinheiten)

Abschluss

Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahmebestätigung.

PDF-Folder SVP

Sämtliche Kurse können auf Wunsch und bei Bedarf auch direkt bei Ihnen im Unternehmen abgehalten werden.

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